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NSU-Prozess: Gericht muss Plätze für ausländische Medien schaffen

Auch wenn im Prozess gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann einiges schief lief – mit seiner Akkreditierungspolitik für ausländische Medien hatte das Landgericht Mannheim den richtigen Riecher. Die Strafkammer garantierte ein festes Kontingent an Presseplätzen für ausländische Berichterstatter, vorrangig aus Kachelmanns Heimatland Schweiz. So wurde von Anfang an jeder Eindruck vermieden, dass bestimmte Medien bevorzugt beziehungsweise nicht erwünscht sind.
Daran hätte sich das Oberlandesgericht München, das nun den NSU-Prozess zu führen hat, besser ein Beispiel genommen.

Es berichtet Udo im Lawblog.

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