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Arbeitsagentur nicht kritikfähig: Inge Hannemann suspendiert“Die Nazi-Bewegung in Europa wächst und wächst”

Zur Erinnerung: Dresdner Datenaffäre – Auch Gespräche abgehört

Die Polizei hat im Umfeld einer Demonstration gegen einen geplanten Aufmarsch von Neonazis im Februar in Dresden nicht nur Handydaten ausgewertet, sondern auch Gespräche abgehört und SMS-Nachrichten mitgelesen.

Das berichtete Volker Briegleb am 01.07.2011 auf Heise. Erfreulicherweise hat das Landgericht Dresden nun aber sowohl das Abhören als auch die Erhebung von Verkehrsdaten (die Handy-Rasterfahndung) explizit als rechtswidrig festgestellt. Aus dem Urteil:

Es wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 25.02.2011, 270 Gs 711/11, rechtswidrig ist. Die aufgrund dieses Beschlusses erhobenen Daten sind zu löschen.

Es wird festgestellt, dass die Erhebung und Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten und der Bestandsdaten des Betroffenen durch das Landeskriminalamt Sachsen auf der Grundlage der Anordnung des Amtsgerichts Dresden, erlassen mit Beschluss vom 25.02.2011 (207 Gs 711/11), rechtswidrig war.

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