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Strafvollstreckungssache „Gustl M.“ – Strafvollstreckungskammer ordnet Fortdauer der Unterbringung an

Die Strafvollstreckungskammer geht weiterhin davon aus, dass von dem Untergebrachten außerhalb des Maßregelv ollzugs weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind. Sie stützt diese Prognose auf das Ausgangsgutachten des Sachverständigen Dr. Leipziger und die im Vollstreckungsverfahren eingeholten Gutachten der Sachverständigen Prof. Dr. Kröber und Prof. Dr. Pfäfflin. Veränderungen gegenüber den letzten Fortdauerentscheidungen vom 09.06.2011 und 30.07.2012 hätten sich nicht ergeben. Der Untergebrachte verweigere nach wie vor jegliche therapeutische Einflussnahme. […]

Die Einholung einer ergänzenden Stellungnahme des Sachverständigen, der den Untergebracht zuletzt untersucht hatte (vgl. Pressemitteilung des Landgerichts Bayreuth vom 29.04.2013), war der Strafvollstreckungskammer nicht möglich, da der Sachv erständige angegeben hat, dass er seit dem auf sein Gutachten folgenden Fortdauerbeschluss der Kammer „wellenartig in übelster Weise als Verbrecher beschimpft“ werde. Diese Aktionen seien für ihn extrem beeinträchtigend, und er sehe darin einen schwerwiege nden Angriff auf seine Gesundheit. Vor diesem Hintergrund und angesichts dessen, dass die Einholung eines weiteren Gutachtens „nach Aktenlage“ keine zusätzlichen Erkenntnisse verspricht, hatte die Strafvollstreckungskammer ihre Entscheidung auf Grundlage der vorliegenden Gutachten und Stellungnahmen und des persönlichen Eindrucks vom Untergebrachten nach dessen umfangreicher Anhörung zu treffen. Die Einholung eines neuen externen Sachverständigengutachtens habe der Untergebrachte über seine Verteidigerin als „überflüssige und geradezu groteske Maßnahme“ ablehnen lassen.

So steht es in der Presseerklärung des Landgerichts Bayreuth.

Das Gericht stützt sich auf ein “Gutachten” einer Person, die Mollath noch nie gesprochen, geschweige denn untersucht hat. Auf ein Gutachten, dass ihm genau dafür Wahnvorstellungen attestiert, was inzwischen als Tatsachen belegt ist. Und das nach dem Auftritt gestern vor dem Landtag. Alle anderen Gutachten werden weiter ignoriert.

Man verzeihe mir den Terminus, aber das sind Gestapo-Methoden, und zwar im Wortsinne. Denn auch die Gestapo hat Leute in “Schutzhaft” genommen, die nicht auf Linie waren. Und das Gericht weiss ganz genau, dass es hier falsch handelt.

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