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Neues von der Kinderfickerfront: Kinderficker im Ruhestand kommt als Strafe in den Ruhestand – nein, kein TIppfehler, sondern das Urteil eines “Kirchengerichts”

taz: Pater Zimmermann, gerade hat das Kirchengericht des Erzbistums Berlin einen heute 73-Jährigen wegen sexueller Gewalt an Kindern an Ihrer Schule, dem Canisius-Kolleg, verurteilt – zu lebenslangem Ausschluss vom Priesteramt und 4.000 Euro Strafe, die er dem Missbrauchsfonds spenden soll. Das Urteil wird den Mann kaum treffen.

Tobias Zimmermann: Inwieweit der Mann persönlich davon betroffen ist, kann ich nicht beurteilen. Ich kenne ihn nicht. Das Urteil zeigt aber, dass es für ein solches Vergehen eine Strafe gibt.

taz: Eine sehr geringe Strafe für jemanden im Ruhestand.

Kann man wohl sagen. Naturgemäss sieht das Tobias Zimmermann SJ, der Chef besagten Jesuiten-Kollegs, dennoch anders.

Und auch hier hat der Rechtsstaat ein kilometergrosses Loch: zuständig für Kinderficker ist also allen Ernstes ein “Kirchengericht”. Eine Farce!

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